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Edit: Die nachfolgenden Informationen sind inzwischen veraltet.
Bitte bedenkt, dass die Nebenfach-PO bislang noch nicht offiziell eingereicht geschweige denn schon genehmigt wurde. Die aktuelle Planung für ein 30 ECTS-Nebenfach "Theoretische Physik" sieht jedoch folgendermaßen aus:
Bachelor-Studenten sollten im 2. Semester T1 (nicht T1p!) belegen.
Das ganze Nebenfach soll nach aktueller Planung so aussehen:
1. R (Rechenmethoden) (wird im WinterSemester angeboten), Notengewicht 0 (nur "bestanden/nicht bestanden")
2. T1 (wird im SoSe angeboten), , gleichzeitig auch Nebenfach-GOP-Prüfung, einmal wiederholbar, Notengewicht 9
3. T2 (wird im WiSe angeboten), Notengewicht 9
4.(3.) Physikalisches Seminar, Notengewicht 3
Die Zahlen 1 bis 4 geben auch das Semester an, in dem empfohlen wird, die jeweilige Veranstaltung zu belegen.
Es empfiehlt sich prinzipiell, die Reihenfolge möglichst einzuhalten, aber formal soll es keine prinzipiellen Zulassungsvoraussetzungen geben.
Prüfungsleistungen:
1-3: Klausur(en)
4: Referat (Anm.: es werden m.M.n. wahrscheinlich auch andere Prüfungsleistungen wie z.B. Seminararbeit möglich sein, ggf. muss darauf jedoch vorab ein Antrag im Prüfungsamt eingereicht werden)
Wiederholbarkeit:
T1 ist einmal wiederholbar, alle anderen Veranstaltungen sind beliebig oft wiederholbar.
Hinweise:
- Das Physik-Prüfungsamt lässt auf Antrag in manchen Fällen Änderungen zu.
Ein Beispiel: die Rechenmethoden-Vorlesung führt mathematische Instrumente ein, die für die "theoretischen Physik"-Vorlesungen sehr sinnvoll sind/gebraucht werden; diese Methoden lernt man jedoch auch im Mathematik-Studium in den ersten Semestern. Sollte man also erst beispielsweise erst im 3. oder 4. Semester mit dem Nebenfach beginnen, kennt man als Mathematik-Student bereits den Stoff der R-Vorlesung und ein Antrag darauf, anstatt der (dann eigentlich redundanten) R-Veranstaltung eine andere theoretische Physik-Vorlesung zu belegen, hätte gute Erfolgschancen.
Besprecht solche Vorhaben jedoch immer vorab mit Herrn Emmer im Prüfungsamt Physik, denn erstens ist so ein Unterfangen meistens mit deutlichem Mehraufwand verbunden und zweitens ist es oft dann nicht mehr möglich, zurückzuwechseln (also wenn man beispielsweise eine andere theoret.Phy.-Vorlesung anstatt R genehmigt bekommen hat, dort aber durchfiel, kann man wahrscheinlich nicht wieder die R-Veranstaltung in das eigene Curriculum aufzunehmen) und drittens muss immer vorab ein schriftlicher Antrag auf eine derartige Änderung eingereicht werden.
- Obige Informationen sind dem Nebenfach-PO-Entwurf von Herrn Emmer entnommen. Auf Anfrage schicke ich Euch diese Excel-Datei gerne weiter (damit nicht jeder Herrn Emmer mit der gleichen Bitte überlastet)- einfach eine kurze Nachricht schreiben.
(Einige Infos stammen auch aus persönlichen Gesprächen und sind nicht in diesem Dokument zu finden.)
- Das "physikalische Seminar" muss erstens als Seminar gekennzeichnet sein und zweitens muss eine Abschlussprüfung durch den Dozenten stattfinden (Seminare ohne Prüfung können also nicht eingebracht werden, wobei auf Nachfrage manche Dozenten sich dann bereit erklären, doch eine Prüfungsleistung zu ermöglichen).
In welchem Umfang das physikalische Seminar Themen der theoretischen Physik behandeln muss, ist ggf. ebenfalls abzuklären.
Quelle:
Herr Emmer im Prüfungsamt Physik, der die Nebenfach-PO erarbeitet.
Nochmals deutlich: jede Information hier ist natürlich ohne Gewähr und stellt außerdem lediglich den aktuellen Stand der Planung dar!
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