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Experimentalphysik als Nebenfach im Bachelor Mathematik

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Patrick
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Patrick

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Beitrag Verfasst am: Mi 16.04.08, 11:26       Titel: Experimentalphysik als Nebenfach im Bachelor Mathematik Nach oben

Edit: Die nachfolgenden Informationen sind inzwischen veraltet!

Bitte bedenkt, dass die Nebenfach-PO bislang noch nicht offiziell eingereicht geschweige denn schon genehmigt wurde. Die aktuelle Planung für ein 30 ECTS-Nebenfach "Experimentalphysik" sieht jedoch folgendermaßen aus:

Bachelor-Studenten sollten im 2. Semester E2p belegen.


Das ganze Nebenfach soll nach aktueller Planung so aussehen:

1. E1 (wird im WinterSemester angeboten), gleichzeitig auch Nebenfach-GOP-Prüfung, einmal wiederholbar, Notengewicht 9
2. E2p (wird im SoSe angeboten), Notengewicht 6
3. E3p (wird im WiSe angeboten), Notengewicht 6
4. E4p (wird im SoSe angeboten), Notengewicht 6
5.a Fortgeschrittenenpraktikum I, Teil A (WiSe), Notengewicht 0 (nur "bestanden/nicht bestanden")
5.b Fortgeschrittenenpraktikum I, Teil B (SoSe), Notengewicht 0 (nur "bestanden/nicht bestanden")

Die Zahlen 1 bis 5.b geben auch das Semester an, in dem empfohlen wird, die jeweilige Veranstaltung zu belegen.
Es empfiehlt sich, die Reihenfolge möglichst einzuhalten, aber formal soll es keine prinzipiellen Zulassungsvoraussetzungen geben.

Prüfungsleistungen:
1-4: Klausur(en)
5 & 6: Wissenschaftliches Protokoll

Wiederholbarkeit:
E1 ist einmal wiederholbar, alle anderen Veranstaltungen sind beliebig oft wiederholbar.


Hinweise:
- Das Physik-Prüfungsamt lässt auf Antrag in manchen Fällen Änderungen zu. Sollte man z.B. die normale anstatt der reduzierten Veranstaltung belegen wollen aus irgendeinem Grund, also z.B. E2 anstatt E2p (oder E3 anstatt E3p, ...), so ist dies auf Antrag i.d.R. möglich. Besprecht dies jedoch am besten vorab mit Herrn Emmer, denn erstens ist so ein Unterfangen meistens mit deutlichem Mehraufwand verbunden und es ist nicht möglich, sowohl die E2 als auch die E2p Klausur zu schreiben. Außerdem kann es passieren, dass bei genehmigten Antrag auf E2, man die E2-Klausur nicht besteht und später wieder auf die E2p zurückwechseln möchte, dies jedoch dann nicht mehr genehmigt wird. Überlegt Euch so etwas also gut, besprecht dies mit dem Physik-Prüfungsamt und reicht einen Antrag ein.
- Obige Informationen sind dem Nebenfach-PO-Entwurf von Herrn Emmer entnommen. Auf Anfrage schicke ich Euch diese Excel-Datei gerne weiter (damit nicht jeder Herrn Emmer mit der gleichen Bitte überlastet)- einfach eine kurze Nachricht schreiben.
(Einige Infos stammen auch aus persönlichen Gesprächen und sind nicht in diesem Dokument zu finden.)

Quelle:
Herr Emmer im Prüfungsamt Physik, der die Nebenfach-PO erarbeitet.
Nochmals deutlich: jede Information hier ist natürlich ohne Gewähr und stellt außerdem lediglich den aktuellen Stand der Planung dar!

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Patrick
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Patrick

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Beitrag Verfasst am: Mo 19.10.09, 22:56       Titel: Nach oben

Analog zur Theoretischen Physik gibt es auch für die Experimentalphysik inzwischen Neues zu vermelden, d.h. eine genehmigte PO, mit aber anderen Regelungen als den ursprünglich geplanten.

* E1: Mechanik (6 ECTS)
* E2p: Wärme und Elektromagnetismus (6 ECTS)
* E3p: Elektromagnetische Wellen und Optik (6 ECTS)
* E4p: Atom- und Molekülphysik (6 ECTS)
* Grundlagenpraktikum 1 P1-2.1 oder
Grundlagenpraktikum 2 P1-2.2 (3 ECTS);
* Fortgeschrittenenpraktikum I Teil A P3.1 oder
Fortgeschrittenenpraktikum I Teil B P3.2 (3 ECTS).


Mechanik ist auch Nebenfach-GOP, d.h. wenn man (aus selbst zu vertretenden Gründen) Mechanik im ersten Semester nicht besteht, kann man Mechanik nur noch einmal wiederholen (und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt); hat man Mechanik auch dann nicht bestanden, muss man sich ein neues Nebenfach suchen (und, soweit ich weiss, darf man dann auch nicht mehr Physik als Hauptfach zu studieren beginnen).
Bedenkt das also, wenn Ihr Euer Nebenfach wählt.
Wechsel des Nebenfachs läuft übrigens über die Studentenkanzlei, Sachgebiet 2, wofür es aber feste Termine gibt!
Die vier anderen Prüfungen sind beliebig oft wiederholbar.

Da in der PO kein Notengewicht genannt ist, hilft nur, sich nach der Lage zu erkundigen bei Herrn Emmer.
Am besten immer schriftlich geben lassen und aufbehalten.


Ich habe eine Anfrage bzgl. der Notengewichte in Theoretischer und Experimental-Physik gestellt und hoffe, zeitnah eine Antwort zu bekommen, die ich hier posten darf. Eventuell dann aber auch nur wieder den aktuelle Planungsstand (nämlich dann, falls das Notengewicht noch nicht 100%ig von der Physik-Fakultät beschlossen und von LMU/Kultusministerium genehmigt ist).

Danke an Kathrin für ihren Post zu diesen neuen Entwicklungen (im Thread zur Theoretischen Physik)!


-> Durch die neu genehmigten POs (veröffentlicht durch die LMU am 9.9.2009, Nr. 392 und 391) zu den Nebenfächern Theoretischen und Experimental-Physik, sind die Infos auf der Website der Mathe-Fakultät zu den Bachelor-Nebenfächern im Moment nicht mehr auf dem neuesten Stand (sondern auf dem alten Stand, den ich auch hier damals im Forum geschildert hatte); ich habe Dr. Weiss diesbezüglich informiert informiert und ihn gebeten, upzudaten.

Zuletzt bearbeitet von Patrick am Do 22.10.09, 20:27, insgesamt einmal bearbeitet
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Kathrin
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Beitrag Verfasst am: Do 22.10.09, 20:25       Titel: Nach oben
Patrick hat Folgendes geschrieben:
Mechanik ist auch Nebenfach-GOP, d.h. wenn man (aus selbst zu vertretenden Gründen) R im ersten Semester nicht besteht…

;-)

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Patrick
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Patrick

Beiträge: 257

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Beitrag Verfasst am: Do 22.10.09, 20:27       Titel: Nach oben

Danke! :)
Bislang übrigens noch keine Antwort bekommen und an den Websites wurde auch noch nichts geändert. Wenns dringend ist, am besten bei Herrn Emmer in der Sprechstunde direkt nachfragen (und dann bitte hier posten :) ), da er auf Emails eher nicht so reagiert…

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Kathrin
Neuling
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Beiträge: 8

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Beitrag Verfasst am: Do 22.10.09, 20:30       Titel: Nach oben

Jup, danke.

Da wird sich schon irgendwann mal jemand melden… Ich kämpfe derzeit eher damit, einen zuständigen zu finden, der mir die Physik-Scheine aus den ersten beiden Semestern anrechnen lassen kann… (Man kann sich ja erst seit diesem WiSe - also seit Existenz der Satzung - dafür einschreiben.) Dummerweise ist aber ein Teil nicht dafür veranwortlich und der Teil, der es tun würde, hat keinen Zugriff auf meine Daten. Mal sehen.

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